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Barrierefreiheitserklärung

Die Rems-Murr-Kliniken GmbH ist bemüht, ihre Website https://www.rems-murr-kliniken.de in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar. Die Unvereinbarkeiten sind nachfolgend aufgeführt.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

  • Kontrast: Einige Bereiche der Website, insbesondere die Breadcrumb-Navigation, weisen einen unzureichenden Farbkontrast auf.
  • Hauptnavigation: Bei Verwendung von Vergrößerungssoftware kann es zu Verzerrungen in der Hauptnavigation kommen.
  • Bilder-Karussell: Das Bilder-Karussell in der Titelsektion der Stellenanzeigen kann nicht pausiert werden. Es dient ausschließlich dekorativen Zwecken und enthält keine relevanten Inhalte.
  • Bewerbungsformulare: Die Bewerbungsformulare werden von unserem Partner Abacus Umantis AG zur Verfügung gestellt. Diese erfüllen nicht alle Auflagen zur Barrierefreiheit.
  • PDF-Dokumente: Die auf der Website bereitgestellten PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei.
  • Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache: Es sind keine Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache und in Leichter Sprache vorhanden.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 11. März 2025 erstellt.

Feedback und Kontaktangaben

Wenn Sie auf Barrieren stoßen oder Fragen zur Barrierefreiheit unserer Website haben, können Sie sich gerne an uns wenden:

Rems-Murr-Kliniken GmbH
Am Jakobsweg 1
71364 Winnenden
Telefon: 07195 591-0
E-Mail: info@rems-murr-kliniken.de

Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die Unternehmenskommunikation der Rems-Murr-Kliniken wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Rückmeldung und Kontakt in dieser Erklärung.

Falls die Rems-Murr-Kliniken gGmbH nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragten der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragter Baden-Württemberg
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279-43300
E-Mail: poststelle@bfbmb.bwl.de

Die Kontaktdaten der/des für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

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